Berufsgeheimnis und SchweigepflichtPsychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind verpflichtet das Berufsgeheimnis zu wahren und die Schweigepflicht einzuhalten. Sie unterstehen der Schweigepflicht für alles, was ihnen in der Berufsausübung anvertraut wird. Dabei gilt es gesetzliche Regeln der Kantone über die Auskunftspflicht einzuhalten. |
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